Pfadiheim Informationen
Pfadiheim Balsthal
Munimattweg 1272
4710 Balsthal (SO)
Das Pfadiheim erreichen Sie bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sie reisen mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln bis nach Balsthal Bahnhof.
Danach haben Sie zwei Möglichkeiten :
Entweder benützen Sie das Postauto (Bus 94) Richtung Holderbank/Langenbruck, bis zur Haltestelle "PFADIHEIM"
... oder man läuft vom Bahnhof zum Pfadiheim. Laufzeit ca. 45 Minuten
Naturpark Thal : www.naturparkthal.ch
Clientis Bank im Thal, 4710 Balsthal
IBAN : CH75 0643 4016 7212 5840 5
Konto : 167.212.584.05
Clearing Nr (BCN) : 6434
Postkonto Nr : 30-38123-8
BIC/SWIFT Code : RBABCH 22 434
Rechnungsformular Pfadiheim Sommer 26.37kB 09/10/2014
Rechnungsformular Pfadiheim Winter 26.37kB 09/10/2014
1. Allgemeines Verhalten
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Gegenseitige Rücksichtnahme, Anstand und Vernunft sind Grundlagen für einen geordneten Betrieb.
Unser Haus steht bevorzugt Jugendorganisationen zur Verfügung.
Politische und tendenziöse Tätigkeiten sind nicht gestattet. Werden solche ausgeübt, ist der Heimverein berechtigt, das Mietverhältnis abzulehnen und/oder die Benützer des Heimes zu verweisen.
Die Heimordnung und die abgegebene, oder angeschlagenen Checklisten bilden einen integrierten Bestandteil des Mietvertrages und werden mit dessen Unterzeichnung als vom Mieter anerkannt betrachtet.
Alle Veranstaltungen im Heim und auf dem angrenzenden Gelände müssen unter verantwortlicher Leitung stehen. Die Vertragsunterzeichnung bürgt dafür.
Die Heimverwaltung ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, Widerhandlungen zu ahnden und im Extremfall das Mietverhältnis aufzulösen und die Mieter zu verweisen. Diesbezügliche Rücktritte sind von der Heimleitung nicht rückerstattungspflichtig.
2. Im Heim
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Wir verweisen auf die entsprechenden Checklisten für die Benützung der Geräte und die Reinigung.
Neben dem Eingang befindet sich der Hauptschalter des Pfadiheims, welcher beim endgültigen Verlassen des Hauses ausgeschaltet werden muss. (Achtung: Die Kühlschränke werden damit ebenfalls ausgeschaltet)
Die Einrichtung des Pfadiheims darf nicht im Freien benützt werden. Dafür stehen separate Tische und Bänke (Festbänke) zur Verfügung.
Die Hausreinigung während und nach der Benützungszeit ist Sache des Mieters. Allfällige Nachreinigungen werden separat gemäss Tarifliste verrechnet. Es dürfen nur die vom Hauswart/in abgegebene Reinigungsmittel verwendet werden. Die Reinigungsmittel sind im Mietpreis inbegriffen.
Schuhe und nasse Kleider sind in der Garderobe zu deponieren. In den Zimmern dürfen keine Kleider getrocknet werden.
Die Schlafstellen dürfen nur mit mitgebrachten Schlafsäcken oder Leintücher benützt werden. Es stehen keine Wolldecken zur Verfügung.
Die Schlafräume dürfen nur mit Hausschuhen oder Socken betreten werden. Ferner ist Essen und Trinken in den Schlafräumen untersagt.
Im ganzen Pfadiheim herrscht absolutes Rauchverbot.
Alkoholkonsum ist Jugendlichen nicht und Erwachsenen nur in mässigem Rahmen erlaubt. Der Konsum und die Weitergabe von Drogen sind strikte verboten und werden polizeilich geahndet.
Wir ersuchen sie, überall für Sauberkeit vor, während und nach der Benützung besorgt zu sein (keine Esswaren und Getränke in den Schlafräumen, keine Kaugummis im und ums Haus, keine Kritzeleien sowie Schreib- und Klebereien, Schnitzereien und Schmierereien an den Wänden, Decken, Balken, etc., sowie einschlagen von Nägeln und dergleichen). Für zusätzliche Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten werden dem Mieter mindestens Fr. 200.- verrechnet. (Stundenansatz Fr. 50.-)
Asche vom Cheminée ist in den danebenstehenden Blecheimer zu schütten. Am Schluss des Lagers/der Benützung ist sie gemäss Weisung des Heimwarts zu entsorgen.
Im Pfadiheim befinden sich drei Feuerlöscher und zwei Löschdecken. Instruktionen erhalten sie auf Anfrage durch den Heimwart. Bei Missbrauch der Feuerlöscher (entfernen der Plombe genügt !) müssen die Löschgeräte neu geprüft werden. Die anfallenden Kosten (ca. Fr. 220.-) werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Im oberen Stockwerk besteht ein Fluchtweg/Notausgang über den Balkon. Die Lagerleitung ist verpflichtet die Teilnehmer über das richtige Verhalten bei Brandausbruch zu instruieren und die Fluchtwege aufzuzeigen.
Kinder dürfen sich nie unbeaufsichtigt im Haus aufhalten
Feste Gegenstände gehören nicht ins WC. Für Schäden haftet der Mieter.
Der Abfall muss selber entsorgt werden. Der Platz wird vom Heimwart/in bekannt gegeben. Für Kehricht ist beim Parkplatz am Munimattweg eine Deponie (Container mit Unterstand) eingerichtet. Der Container wird allwöchentlich, jeweils am Freitag, geleert. Im Heim und auf dem angrenzenden Gelände darf kein Abfall oder Kehricht deponiert oder belassen werden.
Beim Verlassen des Heimes, während der Mietdauer, ist das Gebäude, d.h. die Aussentüren und Fenster zu verschliessen.
3. Um das Heim
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Aktivitäten ausserhalb des Heimes bedürfen Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Fremdes Gelände ist nicht ohne entsprechende Erlaubnis zu betreten.
Übernachten im Freien (auf dem Areal des Pfadiheimes) ist nach Rücksprache mit dem Heimwart möglich. Platz für Zelte oberhalb des Pfadiheimes ist vorhanden
Lagerfeuer, Feuerstellen sind nur an dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt. Auf dem Asphaltplatz hinter und vor dem Heim ist jegliches Feuern strengstens verboten.
Asche aus den Feuerstellen ist nach Weisung des Heimwarts zu entsorgen.
Parkieren ist auf dem Durchgang vor dem Heim und auf dem angrenzenden Gelände verboten. Der Zubringerdienst ist erlaubt. Motorfahrzeuge können auf dem Parkplatz am Munimattweg oder auf dem Parkplatz an der Hauptstrasse Balsthal-Holderbank, etwa 50m oberhalb der Abzweigung zum Pfadiheim, abgestellt werden.
Das Gelände um das Heim darf nicht beschädigt oder verändert werden. Wald, Fauna und Flora sind den normalen, menschlichen Usanzen entsprechend zu behandeln.
4. Übernahme, Benützung und Rückgabe des Heimes
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Die Ankunftszeit ist spätestens am Tage vor dem Lagerbeginn der Heimverwaltung zu melden. Die Abgabezeit wird am Anreisetag vereinbart.
Bei Übernahme und Abgabe wird ein Protokoll erstellt. Der Heimwart erteilt Instruktionen über die Wasserversorgung, Hauptwasserhahn, Sicherungskasten, Heiz- und Duschanlagen, Küchengeräte, Kehrichtablage etc. Allfällige Störungen sind unverzüglich dem Heimart zu melden.
Die Küchenwäsche ist vom Mieter mitzubringen.
Bei der Übergabe / Rückgabe wird ein Kontrollgang ausgeführt und der Zählerstand des Telefons abgelesen.
Die Benutzer sind verpflichtet, das Haus, die Umgebung und das Inventar sorgfältig zu behandeln, in sauberem Zustand zu halten sowie gereinigt und vollständig zurückzugeben. Allfällige Kosten für die Instandstellung, Ersetzung von Gegenständen und Einrichtungen werden dem Mieter verrechnet.
Alle mitgebrachten Gegenstände, inkl. Nahrungsmittel, müssen aus dem Heim entfernt werden.
Die Reinigung hat gemäss der separaten Checkliste zu erfolgen.
Die Abrechnung wird zusammen mit dem Heimwart/In auf dem Abrechnungsformular erstellt. Der geschuldete Betrag für das Mietverhältnis und für allfällige Schäden ist bar oder mittels Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu entrichten. Reparaturen werden gemäss den Handwerkerrechnungen, Eigenleistungen zu einem Stundenansatz von Fr. 50.- verrechnet.
5. Allgemeines
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Das Pfadiheim ist unter der Telefonnummer 062 / 391 54 78 erreichbar
6. Zuwiderhandlung
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Bei Verstössen gegen die Bestimmungen der Hausordnung, den Weisungen (inkl. Checklisten und Anschlägen) von Heimwart/In und Heimverwaltung können folgende Sanktionen ergriffen werden:
- Verwarnung
- Wegweisung
- Entzug des Benützungsrechtes unter voller Kostenfolge
Die Heimverwaltung dankt im voraus für die Einhaltung dieser Heimordnung.
Pfadfinder Heimverein Balsthal
Balsthal , 1.Jan. 2006
47.317811 , 7.721269
Landeskarte (1:25'000) : Olten (224)
1 x grosser Umluft Backofen
1 x Kühlschrank 300 Liter
1 x Tiefkühler 50 Liter
Hat es Parkplätze beim Pfadiheim?
Ja. 2 Parkplätze beim Pfadiheim, sowie ca. 20 weitere bei der Postautohaltestelle (ca 5 Minuten zu Fuss)
Untergeschoss
Küche
Leiterraum mit 1 Hochbett (2 Personen)
Heizungsraum
Waschraum Mädchen: 3 Duschen, 2 Toiletten, 1 Waschtrog
Waschraum Knaben: 3 Duschen, 1 Waschtrog
Herrentoilette mit 1WC, 1 Lavabo und 1 Pissoir
Ausserhalb
gedeckter Vorplatz bei Eingangsbereich
2 Parkplätze direkt vor dem Pfadiheim
Erdeschoss
Grosser Ess- und Aufenthaltsraum
Für 60 Personen
Cheminée
Unterteilbar mit 2 Trennwände
Kühlschrank 100 Liter
Ausserhalb
Grosser Vorplatz (Arena) gegen Süden hin, leicht überdacht
Feuerstelle
Spielwiese Ost
Spielwiese West mit Tischtennistisch
Obergeschoss
Massenlager West mit 20 Betten
Leiterzimmer West mit 2 Betten
1 WC mit 1 Lavabo
Massenlager Ost mit 20 Betten
Leiterzimmer Ost mit 2 Betten
Balkon gegen Südseite
Treppe auf Vorplatz Süd (Notausgang)
Wer nimmt Reservationen entgegen?
Hierzu bitten wir Sie unseren Heimwart zu kontaktieren.
Danke
Das Pfadiheim Balsthal ist nicht Rollstuhlgängig gebaut.
Aktuell | - | |
Weekend (eine/zwei Übernachtung/en) | ||
Taxe für Übernachtung: | ||
Fixpreis für 1 Nacht | CHF 300.00 | |
Fixpreis für 2 Nächte | CHF 550.00 | |
Barzahlung bei Mietende (Abnahme) | ||
Lager (ab 3 Übernachtungen): | ||
Taxe für Übernachtung: | ||
pro Person und Nacht | CHF 10.00 | |
Minimaltaxe pro Nacht | CHF 250.00 | |
Bezahlung via Rechnung oder Barbezahlung bei Mietende (Abnahme). |
- Kurtaxen müssen keine bezahlt werden.
- Endreinigung ist Sache des Benützers.
- Rabatte und andere Vergünstigungen werden nicht gewährt
Telefonnummer im Pfadiheim (wenn belegt) : 062 / 391 54 78
Allen Benutzern des Pfadiheim Balsthal, steht freier und unlimitierter Internetzugang zur Verfügung. Folgende Daten werden benötigt :
Netzwerkname : bae-76865
Netzwerkkennwort : wthp-odnr-odzx-w3ql
Allgemeine Benutzungs-Bedingungen :
· Der Heimverein Pfadiheim Balsthal ist nicht verantwortlich für den Inhalt der heruntergeladenen Daten.
· Der Heimverein Pfadiheim Balsthal haftet nicht für allfällige entstandene Kosten am Mieter PC.
· Der Mieter ist selber verantwortlich für den sicheren Internetzugang (Firewall, Virenscanner, etc.)
· Im Falle eines Internetausfalls wird keine Mietreduktion gewährt.
· Bei allfälligem Missbrauch, werden dem Mieter die entstanden Kosten in Rechnung gestellt und allenfalls strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
· Der Internet Zugang kann jederzeit und ohne weitere Angaben eingestellt werden.
· Bei Fragen oder Anmerkungen :
Stand : 21. August 2010